Ist man kein Jurastudent, beziehungsweise kein Jurist, dann kennt man wohl nur sehr wenige Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer oder Professoren. Selbst die, welche nominiert werden, Bundesverfassungsrichter und -richterinnen zu werden, geraten eher in Vergessenheit. In das Gedächtnis politisch interessierter Menschen prägen sich vielleicht die Namen von Präsidetinnen oder Präsidenten des obersten Gerichts ein, wenn diese Urteile von weitreichender Bedeutung verkünden.
Professor Dr. jur. Frauke Brosius Gersdorf sollte vor Jahresfrist Bundesverfassungsrichterin werden.
Mit dem damit einher-gehenden Plagiatsvorwurf beschäftigte ich mich hier vor einem Jahr. Und damit hier nun Teil 2 zu einem unsäglichen Politikversagen, dessen Wirkungen noch gar nicht ganz absehbar sind. Gleichzeitig dürfte die Wissenschaftlerin für einige Zeit eine der bekanntesten Staatsrechtlerinnen unseres Landes sein.
- DNB / Droemer Knaur* / 01.09.2026 / ISBN: 978-3-426-57208-5 / 352 Seiten
Kurz: Das etwas andere "Lehrbuch" über das Demokratie- und Rechtstaatsprinzip, die Gewaltenteilung, das Bundesverfassungsgericht, Politik und Medien. Ganz praktisch am konkret eigenen Fall deiner Hochschulprofessorin. Für interessierte Laien und Zweifler.
Wahl und Wahrheit in zwei Teilen. Der erste Teil ist mit „Der Richterwahlsommer“ überschrieben, er ist das „Protokoll eines politischen Ausnahmezustandes“.
Es beginnt mit der Richterwahl selbst. Der Rezensent hat in den letzten 14 Monaten mehrfach verschiedenen Leuten erklärt, auf welche Art und Weise die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt bleiben soll, die Unkenntnis darüber zeigt die Notwendigkeit, diese im Buch zu erläutern. Zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern, die Hälfte duch den Bundestag vorgeschlagen, die andere Hälfte durch den Bundesrat. Die Amtszeit beträgt für jede gewählte Bundesverfassungsrichterin, jeden Verfassungsrichter maximal 12 Jahre. Es dürfen nur Richter der obersten Gerichtshöfe oder Jura-Professoren gewählt werden. Brosius-Gersdorf zeigt detailliert auf, was dies für Hochschullehrer bedeutet, die von Berufswegen Recht in der Öffentlichkeit erläutern und wissenschaftlich entwickeln, um sich dann als BVerfR zu mäßigen und sich zurückzuhalten.
Als dann schildert sie detailliert wie diese „Richterwahl“ ablief, beeinflusst wurde, Meinungen die Fakten überstrahlten, soziale Medien als Brandbeschleuniger wirkten, bis zur Wirkung von katholischen Worten von der Kanzel. Eine gewisse Befreiung stellt das Gespräch bei Markus Lanz im TV dar, aber auch dieses wurde ihr aufs Butterbrot geschmiert – der Rücktritt war am Ende unvermeidlich.
In einem zweiten Teil erläutert die Autorin, inwieweit diese „Richterwahl als Stresstest für Demokratie und Rechtsstaat" gelten kann: Es geht um den den Schutz unseres Grundgesetzes.
Alle Stichworte, die in diesem Zusammenhang gefallen sind, scheint die Autorin berücksichtigt zu haben, sei es das Thema Schwangerschaftsabbruch, AfD-Verbot, Staat und Religion, Pluralismus, Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und Gleichberechtigung von Frauen. Nicht zu vergessen: Die wehrhafte Demokratie.
Ein Lehrbuch über Demokratie und wie sie funktioniert.
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Vielleicht hätte dieses Buch ein wenig schmaler sein können, denn es scheint, dass die Hochschullehrerin jedes Thema gleich mehrfach anfasst. Typisch Juristin, möchte man sagen, aber die verschiedenen Methoden der Fallanalyse, die Juristen pflegen, kommen immer wieder zur Anwendung. Ein Thema – verschiedene Blickwinkel, was das Lesen und Verstehen etwas erschwert.
Frauke Brosius-Gersdorf, geht mit Regierung, Parlament und Parteien sowie den Medien kritisch ins Gericht. Doch liegt nach einem Jahr gleichzeitig ein nüchterner Bericht über „Wahl und Wahrheit“ vor den Leserinnen und Lesern, der zum Beispiel die Art und Weise der Wahl zu Bundesverfassungsrichtern und Möglichkeiten betrachtet, diese von Einflüssen von außen fernzuhalten. Das Persönlichkeitsrecht und soziale Medien für deren Nutzer sicherlich ebenso interessant. Besondere rechte soziale Medien wie Apollo News und NIUS nehmen es mit dem Persönlichkeitsrecht Betroffener nicht genau.
Demokratieprinzip und Rechtstaatsprinzip sind die beiden Pfeiler des Grundgesetzes, welches Politiker, Medien und Bürger viel öfter zur Hand nehmen sollten. Als (notwendige) Erläuterung empfehle ich dieses Buch, welches bei aller Juristerei für Laien sehr verständlich geschrieben wurde.
Es trägt zum Verständnis unserer unabhängigen Justiz bei, der populistische Agitation an sich nicht viel anhaben kann, die in ihr wirkenden Menschen aber aufs Äußerste in Bezug auf deren Ehre und Fachlichkeit zu beeinträchtigen vermag.
Schauen wir in andere Länder: In den USA werden die Richterinnen und Richter des Supreme Court auf Lebenszeit gewählt. Kein Wunder dass in der präsidialen Demokratie dort jeder Präsident versucht, ihm genehme Juristen vorzuschlagen. Das gilt immer mal wieder auch denn, wenn es um das Thema Schwangerschaftsabbruch gilt. Oder schauen wir nach Israel: Dort darf der oberste Gerichtshof Regierungsentscheidungen von sich aus nach rechtlicher Prüfung kippen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht muss allerdings "angerufen" werden, wenn es Gesetze oder Regierungsentscheidungen prüfen soll. Die Gewaltenteilung in Deutschland erscheint mit mit Blick darauf wirklich ausgewogen und beständig.
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Zum Schluss für die, die immer noch zweifeln: Die Unabhängigkeit der Richter bezieht sich auf deren Rechtsprechung, in der sie aber an Recht und Gesetz gebunden sind. Sie dürfen Meinungen haben, Parteien angehören oder auch nicht. Sie müssen sich nach dem zweiten Staatsexamen bewerben, nur die Richter an den Obersten Gerichtshöfen und zum Bundesverfassungsgericht werden gewählt, alle anderen müssen sich bewerben. Insofern müssen sie zur freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, sonst werden sie abgelehnt. Dienstrechtlich unterstehen sie den Landesjustizministerien.
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| Droemer & Knaur über die Autorin |
©️ UR



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