Donnerstag, 3. September 2026

Amjahid, Mohamed: Alles nur Einzelfälle?

Das System hinter der Polizeigewalt

„Die moderne Polizei, wie wir sie heute kennen, basiert auf diesem Prinzip: Menschen und vor allem Besitz sollen geschützt werden.“ Das Prinzip beruht, so der Autor im 2. Kapitel, welches mit „Eine kleine Geschichte der Polizei“ überschrieben ist, darauf, dass die Polizei von alters her „Eigentum vor der verarmten Bevölkerung zu schützen, die naturgemäß ein Stück vom Kuchen abhaben wollte. Es ging darum, die proletarischen Massen zu kontrollieren und sie dem Adel und später dem Bürgertum als billige, ausgebeutete Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.“ 

Das Kapitel enthält zwar Hinweise auf die Rolle der Polizei im NS-Staat und die Polizei in der DDR, aber Gründe dafür, wie und warum die Polizei der Bundesrepublik nach deren Gründung so aufgebaut wurde wie sie ist und sich entwickelt hat, führt Amjahid nicht an. 

Das Buch ist Ergebnis einer jahrelangen Beschäftigung mit dem dargestellten Phänomen, es bringt vermutlich jegliche Form von Polizeigewalt, Rassismus, Racial Profiling, Rechtsextremismus in der Polizei, extremistische Chatgruppen zur Sprache, Drohungen gegen den Autor und andere.

Eine große Menge an Fußnoten dient als „Beleg“ für die aufgezeigten Fälle, das Verzeichnis kann mittels QR-Code abgerufen werden. In der Masse sind das allerdings Internet-Adressen, ohne extra, also lesbarer Quelle und mehrfach verweist.

Mohammed Amjahid, geboren 1988, ist Journalist und Autor politischer Bücher, er hat für viele Medien gearbeitet und ist auch ausgezeichnet wurden.



Diese Buchbesprechung, eher ein Essay, erhebt keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit. Das Netz, ob YouTube oder Instagram ist voll von Berichten und Videos zum Thema, seien sie kurz, privat aufgenommen oder professionell, als Meldung, Bericht oder Reportage, von öffentlich-rechtlichen Medienanstalten oder anderen Portalen. Auf alle im Buch geschilderten Formen von Polizeigewalt werde ich daher nicht eingehen.
  • DNB / Piper / München 1924 / ISBN: 978-3-492-06520-7 / 349 Seiten

Amjahid hat anscheinend alles zusammengetragen, was es zum Thema aus einigen Jahrzehnten darzustellen gibt. Ich sage es gleich, alles davon ist möglich, hat so oder etwas abweichend stattgefunden. Das ist keine Frage. Jedoch fehlt für die Darstellung von Polizeigewalt, aus Sicht des Autors eine dem System immanente Gewalt gepaart mit strukturellem Rassismus, einige zwingend wichtige Aspekte für eine Einordnung.

Der Autor geht nirgends darauf ein, dass die Polizeien der Länder und des Bundes auf ein Grundgesetz vereidigt sind, dass die Menschenwürde als oberstes Grundrecht formuliert und ebenso nicht auf Ausbildungs- und Studienpläne, die darauf ausgelegt sind, auf der Grundlage von Recht und Gesetz das Gewaltmonopol des Staates unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchzusetzen.

Verabschiedung des 80. Sj BPOL
Bundespolizeiakademie
Der Rezensent, seit November 2025 Pensionär, war 35 Jahre lang als Bundespolizist in verschiedenen Führungsfunktionen mit jahrelanger Tätigkeit in der Aus- und Fortbildung unterwegs. Wenn ich heute in die glücklichen Gesichter der soeben ernannten Polizeikommissarinnen und -kommissare der Bundespolizei des 80. Studienjahrganges blicke, dann sehe ich Polizistinnen und Polizisten, deren Ausbildung rechtsstaatliches Verhalten in jeder Hinsicht erzeugen wollte, soll, sollte und hat. Einige der jungen Frauen und Männer durfte ich die ersten Monate zu Beginn ihres Studiums als Fachlehrer begleiten und später auch im Situationstraining und Grundlagen der Einsatzführung.

Anwärterinnen und Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes lernen in Ausbildung und Studium nicht nur, was den demokratischen Rechtsstaat ausmacht, was im Grundgesetz steht, worauf die freiheitlich-demokratische Grundordnung beruht und was zu ihr gehört. Recht und Gesetz ist Schwerpunkt in den Ausbildungsgängen. Bereits die Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter des mittleren Dienstes, in der Regel Realschüler, Abiturienten, ehemalige Zeitsoldaten und Berufswechsler aus vielfältigsten Gründen lernen die Grundrechte rechtlich zu würdigen. Solche Aufgaben finden sich sonst in ihrer Intensität im Jura-Studium, dort selbstredend weitaus intensiver. So lernen sie, unter welchen Voraussetzungen Polizei in Grundrechte eingreifen darf, wann und inwiefern sie eingeschränkt werden dürfen.


Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begleitet die Berufsanfänger während der gesamten Ausbildung. Dieser verlangt, dass eine polizeiliche Maßnahme geeignet sein muss, das polizeiliche Ziel in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erreichen, gleichzeitig erforderlich sein muss, das heißt, dass sie mit dem geringsten möglichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Menschen erfolgt und dass sie insgesamt angemessen sein muss. Letzteres bedeutet, dass die polizeiliche Maßnahme, das Rechtsgut objektive Rechtsordnung, nicht außer Verhältnis zu den individuellen Rechtsgütern wie Freiheit (Anhalten, Gewahrsam, Festnahme), körperliche Unverletzlichkeit (Zwangsmaßnahmen) oder Eigentum (Sicherstellung von Gegenständen) steht. Klausuren zu diesen Themen sind sehr anspruchsvoll.

Wieso kommt es also zu Polizeigewalt? 

Unzählige Videoschnipsel in den sozialen Medien zeigen, dass die Polizei körperliche Gewalt oder deren Hilfsmittel wie Wasserwerfer, Dienstpferde, eventuell Diensthunde einsetzt. Waffengebrauch sieht man gelegentlich in Form von Schlagstöcken oder Pfefferspray, in den letzten Jahren auch durch Schusswaffen, wenn auch viel seltener. Was man fast nie sieht, ist der Ausgangspunkt des Geschehens. Was bleibt übrig? Eine Person schreit die Polizisten an, will durch eine Absperrung durch, plötzlich greifen die Beamten durch und die Person wird hinter die Absperrung geführt. Die Befugnis dazu nennt sich je nach Grund Gewahrsam oder Festnahme, Kontrolle mit ggf. anschließender Durchsuchung. Der Griff an den Arm, oder gar der auf den Rücken gedrehte Arm ist unmittelbarer Zwang mit einfacher körperlicher Gewalt.

Androhung des Einsatzes von Wasserwerfern
https://www.youtube.com/shorts/OEo7Koompos

Wenn die Grundmaßnahme (Kontrolle, Identitätsfeststellung) rechtmäßig ist, dann kann  sie  mit Zwang durchgesetzt werden. In diesem Fall ist die Polizeigewalt rechtmäßig.

Mohamed Amjahid beschreibt in seinem Buch allerdings Gewalt, die entweder unrechtmäßig ist, oder die er als unrechtmäßig ansieht. Dass sie rechtmäßig sein könnte, spielt bei seinen Ausführungen nicht oder kaum eine Rolle. Darunter fallen unrechtmäßige Kontrollen, zum Beispiel in Form von Racial Profiling, wenn die Hautfarbe eines Menschen haupt- oder alleiniger Grund für das Anhalten, Befragen, Kontrollieren ist.

Ich wiederhole: Die Ausbildung deutscher Polizisten sollte solche Kontrollen ausschließen. Warum nun kommt es trotzdem dazu? 

Foto BPOL
Der § 22 1a des Bundespolizeigesetzes ermöglicht Befragungen von Personen, um Erkenntnisse zu gewinnen, die der (zukünftigen) Verhinderung unerlaubter Einreisen dienen sollen. Die BPOL will auch außerhalb des 30 km Zuständigkeitsbereiches an der Staatsgrenze, insbesondere an Flughäfen und Bahnhöfen der Fernstrecken Möglichkeiten nutzen, solche Erkenntnisse zu gewinnen, im Einzelfall auch unerlaubte Einreisen, die zum unerlaubten Aufenthalt wurden, festzustellen und letzteren zu beenden.

Nun trat diese Befugnis ab 01.08.2007 in Kraft, vorerst für fünf Jahre, im Anschluss sollte eine Evaluierung den Verbleib im Gesetz oder die Streichung ergeben. Der Nutzen sollte nun „nachgewiesen“ werden. Was fällt einem dazu ein? Eine „Strichliste“. Also wurden die Kontroll- und Streifenbeamten aufgefordert, Befragungen in diesem Sinne durchzuführen. Menge war gefordert. Die Befragung wurde schnell zur Kontrolle zu der eine Identitätsfeststellung gehört (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort). Zu wissen, mit wem ich gerade spreche ist polizeilich oft interessant und relevant, ob aber im Sinne der Befragung jedem der Reisepass oder die Identitätskarte abfordert werden muss und außerdem die Daten in den polizeilichen Informationssystemen überprüft werden, dass ist abhängig von der polizeilichen Lage, dem Verhalten der Person und in diesem Sinne der Verhältnismäßigkeit.

Schnell wurde aus einem ursprünglich gewollten „Guten Tag, Bundespolizei, ich hätte gern von Ihnen gewusst, ob sie „irgendwas“ mitteilen könnten... Darf ich Sie bitten, mir zu sagen wer Sie sind, wo Sie zugestiegen sind und wo Sie hin möchten...“     EIN

Bundespolizei, Kontrolle, haben Sie einen Ausweis dabei...“ Und dann eben vordergründig bei vermutlich ausländischen Staatsangehörigen mit einer Hautfarbe und einem Aussehen, die auf asiatische oder afrikanische Herkunft schließen lassen könnten. Plötzlich wurden solche Befragungen und Kontrollen als Racial Profiling wahrgenommen und das oftmals zu Recht.

Die BPOL-Führung hatte somit unbeabsichtigt ihre Mitarbeiter zu rassistischen Kontrollen angehalten. Das sind die Kontrollen, die Amjahid meint, wenn er in Zügen und Bahnhöfen unter Reisenden gezielt angesprochen wird und auf Rückfrage keine verständliche und logische Begründung erfolgt. Die Polizeibeamten haben den Grund der Maßnahme nämlich zu nennen und der ist nicht „Weil wir das dürfen!“

Kurz ausgedrückt, finde ich keinen realen Grund, dann sollte ich die Befragung/Kontrolle unterlassen, oder aber mich nach einer freundlichen Antwort, die auf eine freundliche Frage folgte, wiederum freundlich verabschieden. 

Quelle Merkur.de

Kleiner Hinweis noch: Es ist ja möglich, dass in Reisezügen oder Intra-Schengen Flügen, die grenzpolizeilich nicht kontrolliert werden, trotzdem Personen gefahren oder geflogen sind, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen. Hat die Polizistin Anhaltspunkte, die das denkbar machen, dann führt das zur Kontrolle, hat der Polizist keine, dann überwacht er eben weiter seinen Streifenbereich.

Eine solche, befragende Kontrollmethode benötigt auch eine gewisse Empathie. Das fängt bei einem freundlichen „Guten Morgen...“an.  Ich muss nicht auf Leute zugehen mit „Hallo, die Bundespolizei, Kontrolle, Ausweis dabei?“, wie das, und hier wird es schwierig, für eine praktische Prüfung, ein benotetes Situationstraining für den Beginn einer Situation und für diesen oder jenen Ausbilder manchmal reicht.

Ich habe immer versucht, meinen Studies der letzten zehn Jahre genau das beizubringen (Tagesgruß, Vorstellung...) , auch unter dem Aspekt, dass ich aus dem folgenden Verhalten wiederum Erkenntnisse gewinne. Wohlgemerkt, ich schreibe hier von Gefahrenabwehr und nicht von der Festnahme eines Straftäters, bei dem ein begründeter Tatverdacht oder ein Haftbefehl besteht und der zudem noch als gefährlich beschrieben ist.

Unfreundliches und / oder taktisch unzweckmäßiges und oder rechtlich nicht einwandfreies Verhalten von Kontroll- und Streifenbeamten führt, da hat Amjahid nicht unrecht, zu Widerspruch und dann zu Widerstand. Den sogenannten „Widerstandsbeamten“ gibt es tatsächlich. Ist die polizeiliche Kontrolle ohne den „Grund der Maßnahme“ zu nennen erfolgt, ist sie unrechtmäßig und Unmittelbarer Zwang könnte zu einer Körperverletzung im Amt führen. (Polizeibeamte brauchen mir jetzt nicht mit Sofortvollzug kommen, das ist was anderes und betrifft meist das Leben und die körperliche Unversehrtheit der handelnden Kolleginnen und Kollegen selbst.)

Die Polizeien haben nicht nur auf Grund von Beschwerden betroffener Menschen Racial Profiling erkannt und oft darauf regiert, auch mit Fortbildungsmaßnahmen. Ich kann mich an Lehrgänge unter dem Titel „Polizei und Fremde“ erinnern, etwas später nannte man die etwas sperriger aber treffender „Training zum Ausbau interkultureller Kompetenz“. Traditionen, Gewohnheiten, Essen, kulturelle Besonderheiten wurden in diesen erläutert und gezeigt, Synagogen wurden besucht oder Moscheen. Das bestimmte diesbezügliche Erkenntnisse auch für Vernehmungen von beschuldigten ausländischen Staatsangehörigen von Nutzen waren, war eher ein Nebeneffekt. 

* * *

Im Kapitel 21 benennt der Autor dann einige „Reformansätze“ wie Kontrollquittungen, Bodycams, Uniformkennzeichnungen und andere, dann bewertet er diese nach Aufwand, Umgang, Effekt und Umsetzung.

Pfefferspray als chemische Waffen?
Dabei zeigt sich, dass er es mit der Recherche doch nicht immer so genau nimmt, wenn er Pfefferspray mit verbotenen chemischen Kampfmitteln gleichsetzt, das früher verwendete CN-Gas und das heute nur selten verwendete CS-Gas, welches sogar käuflich von Privatpersonen erworben werden kann, sind keine chemischen Waffen. 

Einstellung von Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund
Die Polizei hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr Menschen in ihren Reihen begrüßt und ausgebildet, die auf Grund ihrer Herkunft auf wertvolle kulturelle Erfahrungen zurück greifen können, das betrifft nicht nur ihre Muttersprachen. Auch darauf ist Amjahid zwar eingegangen, "bescheinigt" diesen Kolleginnen und vor allem Kollegen aber zusätzlich, dass sie umso brutaler vorgehen würden, um vor den „deutschen“ Kollegen zu bestehen. 

Der „Verfassungstreue-Check“ berücksichtigt nicht, dass kein Bewerber ohne  polizeiliches Führungszeugnis angenommen wird. Was er auch nicht zu wissen scheint, ist, dass die Staatsanwaltschaft die Dienststelle eines tatverdächtigen und beschuldigten Polizisten bei Straftaten außerhalb des Amtes in einer „Mitteilung in Strafsachen“ benachrichtigt. Nicht nur, wenn das Strafmaß einer Tat bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe liegen könnte. Es vergeht auch kein Jahr wo nicht einige Dienstanfänger die Ausbildung wegen Straftaten oder extremistischen (Volksverhetzung, verfassungsfeindliche Symbole) abbrechen müssen, sie werden aus "dem Dienst entfernt".

 Situationstraining / Kommunikations-
training mit PKA (Studienanfänger)
Amjahid benennt auch „Deeskalationstaktiken“ als Reformansatz, weil viele Polizisten und Polizistinnen mit „kommunikativer Konfliktlösung“ nichts anzufangen wüssten. Er erklärt zwar, dass Deeskalationsstrategien (größere Einsatzlagen) sichtbar wirkungsvoll sein können, sieht aber nicht, dass Kommunikations- und Verhaltenstraining Bestandteil der Polizeiausbildung (Bundespolizei) sind, weil er sich diese vermutlich gar nicht vorgenommen hat. Während im Einsatztraining die Reaktion auf Bedrohungen, grob gesagt Selbstverteidigung, trainiert wird, steht im Kommunikations- und Verhaltenstraining das gesprochene Wort im Vordergrund. Beides wird in komplexeren Trainingssituationen miteinander verbunden.   Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat  unter Prävention Kompakt erläutert, was "Polizei unter Deeskalation versteht.

Am liebsten würde er wohl eine „Oberpolizei“ unabhängig von den Innenministerien bilden (innere Ermittlungen?), die Polizeigewalt mit staatsanwaltschaftlichen Rechten ermitteln könnten. Ich möchte nur fragen, welche Zugangsvoraussetzungen gelten dann für deren Mitarbeiter, wenn Polizeigewalt sowieso strukturell angelegt sein soll?

Das das Buch mit Tipps endet, die zum Vorgehen gegen Polizeigewalt verwendet werden können, ist eine logische Konsequenz, zumal polizeiliches Handeln als staatliches Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfbar ist. A propos Gericht: Amjahid geht dabei auf Aussageabsprachen zwischen Zeugen, Deckung der Polizeien untereinander und, nicht so deutlich ausgesprochen, auf die Einstellungen von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften ein. In den Fällen polizeilichen Schusswaffengebrauchs, die zu Verletzungen oder zum Tod führten erwähnt er nicht, dass jeder dieser Fälle vor den Staatsanwalt kommt. Vermutlich sieht er Fälle von Polizeigewalt, ob aus öffentlichem Interesse direkt von der Staatsanwaltschaft übernommen, oder von Betroffenen eingeklagt, die nicht zur Anklageerhebung führen, als ähnlich systemisch an wie Polizeigewalt sowieso. (Die Polizei hackt der Staatsanwaltschaft und umgekehrt kein Auge aus?)  

Der Einsatz von körperlicher Gewalt wurde oft gefilmt, wenn im Rahmen des Versammlungsrechtes verhindert werden soll, dass Demonstrationszüge gegensätzlicher Zielrichtungen auf einander treffen, oder das aus einem solchen Straftaten begangen werden. Die Bereitschaftspolizei von Bund und Ländern wird, auch das ist deutlich erkennbar, dabei als Hassfeind angesehen – „Ganz-Berlin-hasst-die-Polizei“. Gefangen in der Idee im moralischem Recht zu sein, werden Polizisten angeschrien, beleidigt, beworfen bespuckt, verletzt. Setzt die Polizei durch, dass eine Absperrung nicht überwunden wird, muss sie oft gegen Einzelne oder Mehrere Zwang (Gewalt) anwenden. Oft wird diese provoziert. Warum wird dies von Mohamed Amjahid nicht (wenigstens) angesprochen? Es sei noch mal wiederholt: Auf der Masse der Videos ist der Ausgangssachverhalt nicht zu erkennen. Dass die Bereitschaftspolizei mit voller Körperschutzausstattung und mit Helm vor einer großen Menschengruppe steht, die sich oft nicht an die Versammlungsregelungen halten will, spielt keine Rolle im Buch. Wenn die Berliner BEPO und andere positive Erfahrungen mit Deeskalation gemacht hat, warum schätzt sie dann die Lage so ein, dass mit Zwangsmaßnahmen oder Ausschreitungen gerechnet werden muss?


Quelle FAZ
Weitere Fragen: Warum verbietet der Hessische Verwaltungsgerichtshof die angemeldete Pro-Palästina-Demonstration? Weil mit Gewalt aus deren Reihen gerechnet wird? Mit Verstößen gegen das Versammlungsrecht? Mit was für einem Verhalten rechnet die Polizei, die das Verbot durchsetzen muss?
Warum kommen in Gewahrsam zu nehmende Personen nicht "einfach" mit und beschweren sich hinterher oder klagen? Warum wehren sie sich so, dass es mehrere Polizisten braucht, die Mitnahme durchzusetzen?

Man fühlt sich im Recht, meint Polizeigewalt wäre systemimmanent und bekommt zum Beispiel von der linksextremen "Jungen Welt" die Begründung geliefert: 

"Am 13. und 14. Juni veranstaltet die Bundespolizei in Potsdam ein »Bürgerfest« anlässlich ihres 75. Jubiläums. Was gibt es da zu feiern? Es gibt wohl 75 Jahre rassistische Polizeigewalt, Racial Profiling und Militarisierung zu feiern. Für uns ist das kein Grund für ein sogenanntes Bürgerfest."

Fazit

Die Masse der Angehörigen der Polizeien dient den Bürgern und Bewohnern dieses Landes, auch zum Schutze deren Eigentums und nicht nur dem der vermögenderen, reichen oder superreichen Menschen. Sie dienen dem Schutz des Lebens, der Freiheit, auch der Meinungsfreiheit, der Religionsfreiheit und vielem mehr.

So breit gefächert und umfangreich die Thematik auch dargestellt wird, ohne Sollzustand, ohne Beschreibung, wie Polizei im demokratischen Rechtsstaat handeln sollte, ohne oder mit ungenügendem Blick in Ausbildungs- und Studienpläne, ohne grundrechtliche Erläuterung des Gewaltmonopols und die Schranken der per Gesetz möglichen Grundrechtseingriffe ist das Buch kaum zu verwenden. Nur so wäre Gewalt, rechtmäßige gemäß des Gewaltmonopols nach Recht und Gesetz, von überzogener, unrechtmäßiger zu unterscheiden. Es suggeriert systemische, strukturelle staatliche Gewalt ohne Schranken, einhergehend mit strukturellem Rassismus und in Teilen mit  Rechtsextremismus. Linksextremismus findet man der Polizei vermutlich gar nicht.

Warum nur, stand es auf der Spiegel – Bestsellerliste?

Auf allen Sendern, in vielen Zeitungen ist von Polizeigewalt die Rede. Auch im öffentlich-rechtlichen ZDF. Man muss schon suchen und dann findet man im Cicero (!) vor fünf Jahren ein Statement für die Polizei.



Schauen wir mal auf diese beiden Bilder. Die beiden jungen jungen Polizeimeisteranwärter, eine junge Frau und ein junger Mann, sind schon seit zehn Jahre fertig mit der Ausbildung. Die Bilder wurden Weihnachten 2015 in Passau aufgenommen. Die "Flüchtlingswelle" war etwas im abklingen, Passau war eine Station nach der deutsch-österreichischen Grenze. Der große Polizist freut sich hier mit einem kleinen syrischen Jungen und alle jungen Anwärter samt ihrer gemischten Gruppe von Ausbildern, waren aufgeschlossen freundlich. Die seit Monaten rund um die Woche im Einsatz befindlichen Bereitschaftspolizisten waren von der Form der "Bearbeitungsstraßen" weniger begeistert, wenn ich das mal vorsichtig ausdrücke.

Für mich aber zeigen diese beiden Bilder die Polizei, die ich mir vorstelle, und die ich, neben den schwierigen, den gefährlichen, den komplexen möglichen Einsatzlagen, versuchte zu vermitteln. 




Von wegen strukturelle Polizeigewalt. Die Polizei, ist das Spiegelbild der Gesellschaft. Manchmal muss man sagen, leider. Und leicht daher gesagt ist das auch. Man lese mal bei Josef Scheuring nach: Den Menschen verpflichtet. Auch dafür bleibe ich als Pensionär Mitglied in der Gewerkschaft der Polizei. 

© UR





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